Wann kann ich den Berufsbildung- und Integrationsservice in Anspruch nehmen?
Wann kann ich den Berufsbildung- und Integrationsservice in Anspruch nehmen?
- Sie haben eine Behinderung und möchten gerne arbeiten.
- Sie wissen aber nicht, wie Sie den Weg ins Arbeitsleben beziehungsweise einen passenden Arbeitsplatz alleine finden können und benötigen dazu Unterstützung.
- Sie haben schon Ideen für Ihren beruflichen Einstieg, wünschen sich aber Beratung und Begleitung, damit Sie mit richtigen Maßnahme durchstarten können.
- Sie möchten nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder (zurück) ins Berufsleben, können aber (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
- Sie üben bereits eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus, benötigen aber noch Unterstützung damit Sie dies irgendwann alleine schaffen.